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   LG Düsseldorf, 22.09.2010 - 23 S 430/09   

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https://dejure.org/2010,14697
LG Düsseldorf, 22.09.2010 - 23 S 430/09 (https://dejure.org/2010,14697)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.09.2010 - 23 S 430/09 (https://dejure.org/2010,14697)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. September 2010 - 23 S 430/09 (https://dejure.org/2010,14697)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Verjährungsfrist wird nicht geändert durch eine nachträgliche Berichtigung der Abrechnung durch den Vermieter wegen eines rückwirkend abgeänderten Grundsteuerbescheides; Änderung des Beginns der Verjährungsfrist durch eine nachträgliche Berichtigung der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebskostennachforderung nach Neuberechnung der Grundsteuer

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Grundsteuernacherhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195; BGB § 199 Abs. 1; BGB §§ 214 Abs. 1
    Beginn der Verjährungsfrist wird nicht geändert durch eine nachträgliche Berichtigung der Abrechnung durch den Vermieter wegen eines rückwirkend abgeänderten Grundsteuerbescheides; Änderung des Beginns der Verjährungsfrist durch eine nachträgliche Berichtigung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachforderung rückwirkend erhöhter Grundsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Verjährungsfrist von Nachforderungen wegen rückwirkend erhöhter Betriebskosten

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Nachzahlungsanspruch nach Ablauf der Abrechnungsfrist

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann verjährt Anspruch auf rückwirkend erhöhte Grundsteuer?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietrecht - Betriebskostenabrechnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachforderung rückwirkend erhöhter Grundsteuer zulässig! (IMR 2011, 142)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 688
  • NZM 2011, 243
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.09.2010 - 23 S 430/09
    Hinsichtlich des Verjährungsbeginns von Nebenkostennachforderungen kommt es nach der herrschenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung auf den Zugang der Abrechnung beim Mieter an, weil frühestens mit diesem Zeitpunkt die Fälligkeit der Nachforderung eintritt (BGH, Beschluss vom 19.12.1990, Az. VIII ARZ 5/90 = WuM 1991, 150 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2009, Az. I - 3 U 28/08; LG Itzehoe, Urteil vom 29.05.2009, Az. 3 O 359/08; LG Wiesbaden, ZMR 1985, 273; Schmidt/Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Auflage, § 556 Rn. 420; Palandt/Heinrichs, 67. Auflage, § 199 Rn. 6).

    Dem steht auch nicht von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entgegen, da die zitierten Entscheidungen (BGH, NJW-RR 1987, 237; BGH, WuM 1991, 150 ) andere Sachverhalte betreffen.

  • LG Rostock, 27.02.2009 - 1 S 200/08

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Nachforderung erhöhter Grundsteuer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.09.2010 - 23 S 430/09
    Eine Grundsteuernachforderung aufgrund von Steuerbescheiden nach Ablauf der Abrechnungsfrist hat der Vermieter daher regelmäßig nicht zu vertreten, unabhängig davon, ob die Neufestsetzung zu erwarten war oder nicht (BGH, NZM 2006, 740 ; LG Halle (Saale), Urteil vom 08.02.2006, Az. 2 S 230/05; LG Rostock, Urteil vom 27.02.2009, Az. 1 S 200/08).

    Insbesondere aus Gründen der Rechtssicherheit ist für den Beginn der Verjährungsfrist nicht auf den Zeitpunkt der Korrektur der Nebenkostenabrechnung aufgrund des Anspruchs auf Zahlung der erhöhten Grundsteuer, sondern auf den Zugang der ursprünglichen Nebenkostenabrechnung beim Mieter abzustellen (LG Rostock, Urteil vom 27.02.2009, Az. 1 S 200/08; Gramlich, Mietrecht, 10. Auflage 2007, § 556 Rn. 7).

  • BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur Abrechnung der Nebenkosten durch den

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.09.2010 - 23 S 430/09
    Eine Grundsteuernachforderung aufgrund von Steuerbescheiden nach Ablauf der Abrechnungsfrist hat der Vermieter daher regelmäßig nicht zu vertreten, unabhängig davon, ob die Neufestsetzung zu erwarten war oder nicht (BGH, NZM 2006, 740 ; LG Halle (Saale), Urteil vom 08.02.2006, Az. 2 S 230/05; LG Rostock, Urteil vom 27.02.2009, Az. 1 S 200/08).
  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZR 242/85

    Rechtsfolgen unterbliebener Abrechnung für zurückliegende Verbrauchsabschnitte;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.09.2010 - 23 S 430/09
    Dem steht auch nicht von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entgegen, da die zitierten Entscheidungen (BGH, NJW-RR 1987, 237; BGH, WuM 1991, 150 ) andere Sachverhalte betreffen.
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2009 - 3 U 28/08

    Nachberechnung von Stromlieferungen aufgrund von Schätzungen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.09.2010 - 23 S 430/09
    Hinsichtlich des Verjährungsbeginns von Nebenkostennachforderungen kommt es nach der herrschenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung auf den Zugang der Abrechnung beim Mieter an, weil frühestens mit diesem Zeitpunkt die Fälligkeit der Nachforderung eintritt (BGH, Beschluss vom 19.12.1990, Az. VIII ARZ 5/90 = WuM 1991, 150 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2009, Az. I - 3 U 28/08; LG Itzehoe, Urteil vom 29.05.2009, Az. 3 O 359/08; LG Wiesbaden, ZMR 1985, 273; Schmidt/Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Auflage, § 556 Rn. 420; Palandt/Heinrichs, 67. Auflage, § 199 Rn. 6).
  • LG Halle, 08.02.2006 - 2 S 230/05
    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.09.2010 - 23 S 430/09
    Eine Grundsteuernachforderung aufgrund von Steuerbescheiden nach Ablauf der Abrechnungsfrist hat der Vermieter daher regelmäßig nicht zu vertreten, unabhängig davon, ob die Neufestsetzung zu erwarten war oder nicht (BGH, NZM 2006, 740 ; LG Halle (Saale), Urteil vom 08.02.2006, Az. 2 S 230/05; LG Rostock, Urteil vom 27.02.2009, Az. 1 S 200/08).
  • LG Itzehoe, 29.05.2009 - 3 O 359/08
    Auszug aus LG Düsseldorf, 22.09.2010 - 23 S 430/09
    Hinsichtlich des Verjährungsbeginns von Nebenkostennachforderungen kommt es nach der herrschenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung auf den Zugang der Abrechnung beim Mieter an, weil frühestens mit diesem Zeitpunkt die Fälligkeit der Nachforderung eintritt (BGH, Beschluss vom 19.12.1990, Az. VIII ARZ 5/90 = WuM 1991, 150 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2009, Az. I - 3 U 28/08; LG Itzehoe, Urteil vom 29.05.2009, Az. 3 O 359/08; LG Wiesbaden, ZMR 1985, 273; Schmidt/Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Auflage, § 556 Rn. 420; Palandt/Heinrichs, 67. Auflage, § 199 Rn. 6).
  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12

    Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters

    Ohne Erfolg macht die Revision - unter Berufung auf die Entscheidungen der Landgerichte Düsseldorf (NJW 2011, 688) und Rostock (WuM 2009, 232) - geltend, dass die Verjährungsfrist für Nebenkostennachforderungen des Vermieters stets durch die erstmalige Erteilung einer Betriebskostenabrechnung in Gang gesetzt werde, selbst wenn der Vermieter darin auf eine zu erwartende eigene Nachbelastung mit Betriebskosten hinweise und später die in der ursprünglichen Abrechnung vorbehaltene Korrektur erfolge.
  • LG Berlin, 14.05.2012 - 67 S 344/11

    Verjährung von Nachforderungen zur Betriebskostenabrechnung

    a) Ohne Erfolg wendet die Beklagte sich gegen die zutreffenden Feststellungen des Amtsgerichts, mit denen dieses - in Abweichung zur Rechtsauffassung des LG Rostock (Urt. v. 27.02.2009 - 1 S 200/08 in Grundeigentum 2009, 1253f., zit. nach [...]) und des LG Düsseldorf (Urt. v. 22.09.2010 - 23 S 430/09 in Grundeigentum 2011, 695, zit. nach [...]) - eine Verjährung der Nachforderungen der Klägerin verneint hat.
  • LG Berlin, 19.04.2016 - 67 S 25/16

    Betriebskostennachforderung bei Wohnraummiete: Beginn der Verjährungsfrist nach

    Eine nachträgliche Korrektur einzelner Positionen vermag daher nicht eigenständig den Lauf einer neuen Verjährungsfrist auszulösen (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 22.9.2010 - 23 S 430/09; LG Rostock, Urt. v. 27.2.2009 - 1 S 200/08, jew. zit. nach juris).
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